Der Bergische Betreuungsverein übernimmt und führt Betreuungen mit hauptamtlichen Betreuern seit 1995.aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa Ein Erwachsener, der aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, erhält einen Betreuer auf Antrag oder von Amts wegen über das Vormundschaftsgericht. Die rechtliche Grundlage für die Betreuung und das Handeln des Betreuers bildet das Betreuungsgesetz, welches 1992 das Gesetz über Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene ersetzt hat. Das Betreuungsgesetz wurde mit der Absicht geschaffen, die Rechte der Betreuten nachhaltig zu stärken. Seitdem gibt es keine Entmündigung mehr, die Geschäftsfähigkeit und wesentliche persönliche Rechte der Betreuten bleiben erhalten. Diverse Vorschriften und ständige Kontrollen durch das Vormundschaftsgericht schließen Unregelmäßigkeiten zu Ungunsten des Betreuten weitgehend aus.
|
|