Bergischer Betreuungsverein e.V.
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Vorsorgevollmachten sollen für den Fall der Handlungsunfähigkeit eines Menschen vorsorglich einen Bevollmächtigten bestimmen, der die Angelegenheiten regelt und Entscheidungen trifft. Dabei bleibt das Gericht außen vor.
Über dieses rechtliche Instrument informiert und berät der Bergische Betreuungsverein. Dies geschieht sowohl individuell als auch in Vortragsform für größere Gruppen, die sich mit dem Thema beschäftigen wollen.

Sollte eine Vorsorgevollmacht im einzelnen Fall nicht möglich sein, kann per Betreuungsverfügung vorsorglich eine Person oder Institution, die Betreuer bereitstellt, zum möglichen Betreuer vorgeschlagen werden.

Landgericht Wuppertal
Auch darüber berät der Bergische Betreuungsverein.