Selbst bestimmen – heute an morgen denken
Niemand beschäftigt sich gerne mit der Frage, was passiert, wenn man aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder im Alter wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Doch gerade in solchen Situationen ist es beruhigend zu wissen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden und eine vertraute Person handeln kann.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer Sie in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten vertreten darf, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.
Ergänzend dazu bietet Ihnen eine Betreuungsverfügung die Möglichkeit, dem Betreuungsgericht mitzuteilen, welche Person im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden soll. Sie können darin auch Wünsche zur Ausgestaltung der Betreuung festhalten.
Eine Patientenverfügung hilft Ihnen zudem, Ihren Willen hinsichtlich medizinischer Behandlungen für den Fall festzulegen, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können.
Vorsorge bedeutet, Verantwortung für die eigene Zukunft zu übernehmen und selbst zu bestimmen, wer Sie im Ernstfall unterstützt. Eine frühzeitige Regelung schafft Klarheit – für Sie und für Ihre Angehörigen.
Wir beraten Sie persönlich und unabhängig
Der Bergische Betreuungsverein informiert und berät Sie umfassend zu den Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir, welche Vorsorgedokumente zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passen und worauf bei der Erstellung zu achten ist.
Unsere Beratung erfolgt unabhängig, verständlich und vertraulich. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie dabei, selbstbestimmt für die Zukunft vorzusorgen.