Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.

Das Betreuungsgericht bestellt in diesen Fällen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterstützung erforderlich ist.

Eine rechtliche Betreuung dient dazu, die betroffene Person in genau den Lebensbereichen zu unterstützen, in denen Hilfe benötigt wird. Sie wird individuell auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt und nur für die erforderlichen Aufgabenkreise eingerichtet.

Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt

Eine rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung und führt nicht automatisch dazu, dass die betreute Person ihre Entscheidungsfähigkeit verliert.

Im Mittelpunkt stehen die Wünsche, der Wille und die Selbstbestimmung der betreuten Person. Die Aufgabe der Betreuerin oder des Betreuers besteht darin, zu unterstützen, zu beraten und – soweit erforderlich – rechtlich zu vertreten. Entscheidungen werden dabei grundsätzlich gemeinsam mit der betreuten Person getroffen.

In welchen Bereichen kann eine rechtliche Betreuung unterstützen?

Je nach persönlicher Situation kann eine rechtliche Betreuung unter anderem folgende Aufgaben umfassen:

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Behörden- und Sozialleistungsangelegenheiten
  • Vertretung gegenüber Versicherungen und anderen Institutionen
  • Regelung des Post- und Schriftverkehrs
  • Organisation notwendiger Hilfen und Unterstützungsangebote

Welche Aufgaben übernommen werden, legt das Betreuungsgericht im Einzelfall fest.

Unser Verständnis von rechtlicher Betreuung

Der Bergische Betreuungsverein begleitet Menschen mit Respekt, Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz. Unser Ziel ist es, die Selbstständigkeit der betreuten Menschen so weit wie möglich zu erhalten und sie dabei zu unterstützen, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

Wir verstehen rechtliche Betreuung als partnerschaftliche Unterstützung. Dabei arbeiten wir vertrauensvoll mit den betreuten Menschen, ihren Angehörigen, den Betreuungsgerichten sowie den beteiligten Behörden, Einrichtungen und Diensten zusammen.

Jeder Mensch ist einzigartig – deshalb orientiert sich unsere Arbeit stets an der individuellen Lebenssituation, den persönlichen Wünschen und den gesetzlichen Vorgaben.

Rechtliche Betreuung bedeutet für uns:

Unterstützung dort, wo sie gebraucht wird – und Selbstbestimmung dort, wo sie möglich ist.

Der Wille der betreuten Person steht immer im Mittelpunkt.

Häufige Fragen

Volljährige Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entscheidet ausschließlich das Betreuungsgericht.
Ja. Das Betreuungsgericht berücksichtigt den Wunsch der betroffenen Person, sofern dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.
Ja. Ziel jeder rechtlichen Betreuung ist es, die Selbstbestimmung zu erhalten und die betroffene Person nur dort zu unterstützen, wo dies erforderlich ist.