Die Interessen und den Willen der betroffenen Person im Blick
In betreuungsgerichtlichen Verfahren bestellt das Betreuungsgericht eine Verfahrenspflegerin oder einen Verfahrenspfleger, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen der betroffenen Person erforderlich ist.
Die Verfahrenspflegschaft ist eine unabhängige Beteiligte des gerichtlichen Verfahrens. Ihre Aufgabe ist es, die betroffene Person während des gesamten Verfahrens zu begleiten, ihren Willen und ihre Interessen zu ermitteln und diese gegenüber dem Betreuungsgericht zur Geltung zu bringen. Gleichzeitig unterstützt sie die betroffene Person dabei, das gerichtliche Verfahren und dessen Bedeutung zu verstehen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Der Bergische Betreuungsverein übernimmt Verfahrenspflegschaften in betreuungsgerichtlichen Verfahren mit fachlicher Kompetenz, Unabhängigkeit und einem hohen Maß an persönlicher Verantwortung. Unsere qualifizierten Mitarbeitenden verfügen über langjährige Erfahrung im Betreuungsrecht und begegnen den betroffenen Menschen mit Respekt, Wertschätzung und Einfühlungsvermögen.
Wir übernehmen Verfahrenspflegschaften insbesondere in Verfahren zur Einrichtung, Erweiterung, Einschränkung, Aufhebung oder Überprüfung einer rechtlichen Betreuung sowie in weiteren betreuungsgerichtlichen Verfahren, in denen die Bestellung einer Verfahrenspflegschaft gesetzlich vorgesehen oder erforderlich ist.
Eine vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit mit den Betreuungsgerichten ist für uns selbstverständlich. Dabei handeln wir stets unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Person.
Unser Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen zu stärken und sicherzustellen, dass ihr Wille im gerichtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt wird.